Flagge Deutschlands
Die Flagge der Bundesrepublik Deutschland, offiziell Bundesflagge, ist ein deutsches Hoheitszeichen und Staatssymbol.
Bundesflagge | |
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Vexillologisches Symbol: | ![]() |
Seitenverhältnis: | 3:5 |
Offiziell angenommen: | 3. Juli 1919 (Deutsches Reich) wieder angenommen: 23. Mai 1949 (Bundesrepublik Deutschland) |
Die Revolutionäre des 19. Jahrhunderts, die die Flaggenfarben als Kleidung trugen, bezeichneten die Flagge als „Dreifarb“, was die deutsche Übersetzung des Begriffs „Trikolore“ ist. Die Flagge Deutschlands hat keinen offiziellen Namen, wird aber mitunter schlicht Schwarz-Rot-Goldgenannt. Gebräuchlich ist ferner das Synonym Bundesfarben oder umgangssprachlich „Deutschlandfahne“. In Seglerkreisen wird sie in Anlehnung an den ersten Bundeskanzler Konrad Adenauer manchmal als „Adenauer“ bezeichnet.
Beschreibung
Die Nationalflagge Deutschlands ist eine Trikolore aus drei gleich großen horizontalen Balken mit dem Seitenverhältnis 3:5. Die Farben der Bundesflagge sind in Art. 22 Abs. 2 des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 festgelegt:
„Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“
Heraldisch beschreibt man die Flagge „Geteilt zu Schwarz, Rot und Gold“. Die Handelsflagge entspricht der Bundesflagge.
Ergänzend dazu wurde in der Anordnung über die deutschen Flaggen vom 7. Juni 1950[3] geregelt, dass die Bundesflagge aus drei gleich großen Querstreifen besteht, oben schwarz, in der Mitte rot, unten goldfarben, und dass das Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches 3 zu 5 beträgt. In der Ziffer I Nr. 1 der Flaggenanordnung vom 13. November 1996 wurde festgelegt, dass die Bundesflagge auch in Form eines Bannersgeführt werden kann, das aus drei gleich breiten Längsstreifen besteht, links schwarz, in der Mitte rot, rechts goldfarben.
Was die Farbtöne betrifft, spricht die geltende FlaggAnO nicht nur von goldfarben, sondern ist auch in der Anlage 1 hierzu im Bundesgesetzblatt[4] der untere Streifen in dem heraldisch umstrittenen, aber historisch begründbaren metallischen Farbton dargestellt. Für die Farben der Flaggenstoffe empfahl das Bundesministerium des Innern RAL 9017 (Verkehrsschwarz), RAL 3020 (Verkehrsrot) und RAL 1028 (Melonengelb). Auf der Grundlage des Beschlusses des Bundeskabinetts vom 2. Juni 1999 wurde das Corporate Design der Bundesregierung entwickelt. Für Abbildungen der Flagge in Druckerzeugnissen und auf Bildschirmen verwendet die Bundesregierung demnach folgende RAL-Farbwerte, mit deren Entsprechung im Pantone- und CMYK-System für Bildwortmarken („Firmenlogos“) und RGB für Online-Medien:
Farbe | RAL | Pantone | CMYK | RGB (Hex und Farbe) | |
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Schwarz | 9017 Verkehrsschwarz 2A 29 2A | 9005 Tiefschwarz 0A 0A 0D | Black | 0-0-0-100 | 00 00 00 |
Rot | 3020 Verkehrsrot C1 12 1C | 3020 Verkehrsrot C1 12 1C | 485 | 0-100-100-0 | FF 00 00 |
Gold | 1028 Melonengelb FF 9B 00 | 1021 Rapsgelb EE C9 00 | Yellow: 765 g, Red 032: 26 g, Black: 11 g, transp. White: 198 g, Alternativ 7405 | 0-12-100-5 | FF CC 00 |
Geschichte
Mittelalterliche Flagge
Die heraldische Kombination von Schwarz, Rot und Gold ist bereits seit dem Mittelalter bezeugt. Ein Vorläufer der deutschen Flaggen ist das Reichsbanner des Heiligen Römischen Reiches. Im Kriegsfall kamen weitere Flaggen, wie die Reichssturmfahne oder, wenn der Kaiser involviert war, die Reichsrennfahne, hinzu.
- Hochmittelalter bis 1410: schwarzer einköpfiger Adler mit roten Waffen (Schnabel und Krallen) auf gelbgoldenem Grund (heraldisch: „In Gold ein schwarzer Adler mit roten Waffen“). Dieser Adler war, zusammen mit der darauf basierenden Farbkombination schwarz-gelb das Emblem des römisch-deutschen Königs, und die Reichsfarben. Seit dem 13./14. Jahrhundert wurden dessen Klauen und Schnabel in Rot dargestellt. Das älteste Zeugnis davon gibt der Heidelberger Codex Manesse.
- Spätmittelalter ab 1410 bis 1806: schwarzer doppelköpfiger Adler mit roten Waffen auf gelbgoldenem Grund. Der doppelköpfige Adler symbolisiert dabei das Kaiser- und Königtum des Kaisers bzw. Königs des Heiligen Römischen Reiches, also seine hervorgehobene Stellung unter den anderen Königen Europas. Der Doppeladler wurde nach 1806 zum Emblem Österreichs unter den Habsburgern, welche über Jahrhunderte den Titel des römischen Kaisers innehatten und die nach dem Untergang des Heiligen Römischen Reiches auch dessen Farben, schwarz-gelb, als Österreichische Kaiser weiterführten.
Flaggen der Neuzeit
Ein Ursprung der Farben Schwarz-Rot-Gold liegt auch in den Befreiungskriegen 1813 gegen Napoleon, nämlich bei den Uniformen des Lützowschen Freikorps. Die Korps setzten sich zumeist aus Studenten zusammen, die sich gegen die Besatzung Deutschlands durch Frankreich formierten (siehe hierzu auch Urburschenschaft). Da die Freiwilligen unter dem preußischenMajor Adolf von Lützow aus allen Teilen Deutschlands stammten und von dort höchst unterschiedliche Uniformen und Zivilkleidung mitbrachten, war die einzige Möglichkeit, eine einheitliche Bekleidung herzustellen, die unterschiedlich farbigen Uniformen schwarz einzufärben. Hinzu kamen goldene (messingfarbene) Knöpfe sowie schließlich rote Aufschläge und Vorstoß. Zur Popularisierung hat die Tatsache beigetragen, dass die Farben die gleichen wie die der Reichsfahne im Heiligen Römischen Reich waren.
Diese Farbzusammenstellung wird auch durch einen (historisch verbürgten) Ausspruch aus den Befreiungskriegen bestätigt:
„Aus der Schwärze (schwarz) der Knechtschaft durch blutige (rot) Schlachten ans goldene (gold) Licht der Freiheit.“
Am 17. Juni 1813 geriet die Truppe der „Schwarzen Jäger“ bei Kitzen (nahe Leipzig) in einen Hinterhalt der Franzosen und wurde fast völlig aufgerieben. Am 12. Juni 1815 gründeten sieben Studenten, die im Lützower Freikorps gedient hatten und nun bei verschiedenen Corps des Senioren-Convents zu Jena aktiv waren, mit anderen national und republikanisch gesinnten Studenten die Urburschenschaft. Sie wählten die Farben „Schwarz-Rot-Gold“.
Am vierten Jahrestag der Völkerschlacht bei Leipzig, am 18. Oktober 1817, zogen etwa 500 Studenten der Urburschenschaft und einige Professoren aus vielen deutschen Staaten unter der Losung „Nur im Ganzen ist Heil“ mit der rot-schwarz-roten Fahne (golden waren lediglich die Fransen und ein Eichenzweig im schwarzen Streifen) auf die Wartburg bei Eisenach (Wartburgfest), um für Freiheit und ein einheitliches Reich zu demonstrieren. Vom 27. bis zum 30. Mai 1832 demonstrierten 30.000 Teilnehmer auf dem Hambacher Fest für nationale und demokratische Ziele und führten erstmals eine schwarz-rot-goldene Fahne mit sich. Die Inschrift im mittleren roten Teil „Deutschlands Wiedergeburt“ machte das Ziel der Beteiligten deutlich, die Errichtung eines deutschen Nationalstaates.
Deutscher Bund
Die Farben Schwarz, Rot und Gold haben sich erst während der Periode des Deutschen Bundes (1815–1866) in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts als deutsche Nationalfarben durchgesetzt und etabliert. Am 9. März 1848 nahm der Bundestag diese Farben offiziell an und legte die Flagge mit den waagerechten Farben Schwarz-Rot-Gold fest.
Revolutionäre von 1848/49, die nicht eine deutsche Einheit als Monarchie, sondern als Republik haben wollten, wählten für sich auch eine senkrecht gestreifte schwarz-rot-goldene Trikolore in Anlehnung an die französische Flagge.
Im entstehenden Deutschen Reich von 1848/1849 beschloss die Frankfurter Nationalversammlung am 13. November 1848 ein Reichsgesetz betreffend die Einführung einer deutschen Kriegs- und Handelsflagge. Schwarz-Rot-Gold waren daher auch die Farben der Reichsflotte. Da die Farben so weit verbreitet waren und selbstverständlich schienen, wurden sie nicht ausdrücklich in der Reichsverfassung vom März 1849 genannt. Nach der Niederschlagung der Revolution im Mai/Juni 1849 wurde der Bundesbeschluss vom März 1848 nicht rückgängig gemacht, die Farben aber lange Zeit kaum öffentlich verwendet.
Im Jahr 1863 wehte die Flagge jedoch auf dem Bundespalais in Frankfurt, als der Frankfurter Fürstentag sich versammelte. Während des Deutschen Krieges 1866 kämpften einige deutsche Bundes-Korps unter der schwarz-rot-goldenen Fahne gegen Preußen. Schwarz und Gold waren auch die Farben des Alten Reiches, diese alten Reichsfarben galten in Österreich-Ungarn bis 1918.
Ende der 1860er Jahre wurden Flaggenentwürfe von Prinz Adalbert von Preußen für verschiedene deutsche Flaggen entdeckt Der Gründer der deutschen Reichsflotte hatte 1849/50 in erster Linie Vorschläge für eine Seekriegsflagge und Gösch der Reichsflotte entworfen, die sich an der schwarz-rot-goldenen Flagge des Deutschen Bundes orientierten und die Farben unterschiedlich mit einem Eisernen Kreuz kombinierten. Als Nationalflagge schlug Prinz Adalbert eine horizontale Trikolore in Schwarz-Rot-Gold und eine geviertelte Flagge mit einem Rechteck in Gold (an der oberen Liek), einem schwarzen Rechteck (im unteren Flugteil) und zwei roten Rechtecken vor. Auch einen Entwurf für eine Flagge des Fürstenrats schuf Prinz Adalbert.[12]
Norddeutscher Bund und Deutsches Reich
Preußen, seit 1866 der einflussreichste deutsche Staat, versuchte die deutschen Einigungsbestrebungen in Bahnen zu lenken, die seinen eigenen Interessen entsprachen. Der bedeutendste Schritt in diese Richtung war die Gründung des Norddeutschen Bundes im Jahre 1867. Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck veranlasste persönlich durch die am 1. Juli 1867 in Kraft getretene Verfassung (in Art. 55) die Annahme einer neuen Flagge für die Kriegs- und Handelsmarine: einer schwarz-weiß-roten Trikolore. Diese Farben stammen ursprünglich von Flaggenvorschlägen Adolf Soetbeers, Sekretär der Handelskammer Hamburg, aus einem am 22. September 1866 im Bremer Handelsblatt erschienenen Artikel. Am 9. Dezember des Jahres plädierte Bismarck in einem ersten Verfassungsentwurf des Norddeutschen Bundes für diese Kombination, und auch Prinz Adalbert von Preußen, der preußische Marineminister von 1848 bis 1851, sprach sich in einem Vortrag vor König und Kronprinz am 25. Dezember dafür aus, so dass die Farben schließlich am 1. Juli 1867 mit der norddeutschen Bundesverfassung offiziell wurden. Der Öffentlichkeit wurde erklärt, dass Schwarz-Weiß für die preußischen und Rot-Weiß für die Hansestädte stünden. Die Hanse selber hatte zwar als Städtebund nie eine eigene einheitliche Flagge, allerdings führten die Wappen fast aller Mitgliedsstädte die Farben Weiß und Rot.
Diese Farbgebung passte mit den Farben des Königs von Preußen, Wilhelm I. insofern zusammen, als Schwarz-Weiß die Farben Preußens und Rot-Weiß die der Mark Brandenburg waren. Außer bei Wilhelm selbst, der die Kaiserwürde 1871 nur widerwillig übernahm und sich in erster Linie als Preuße verstand, gab es gegen die schwarz-weiß-rote Trikolore kaum Widerstand – auch den Anhängern der großdeutschen Farben Schwarz-Rot-Gold war der erste Schritt einer Vereinigung der deutschen Staaten wichtiger als die Farben der Flagge. Die bei der Reichsgründung 1871 als Reichsfarben übernommenen norddeutschen Bundesfarben wurden schließlich 1892 unter Kaiser Wilhelm II. zur schwarz-weiß-roten Nationalflagge des Deutschen Reiches und entwickelten sich zu einem in ganz Deutschland breit anerkannten patriotischen Symbol des Kaiserreichs.
Weimarer Republik
Nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg wurde diese Flagge, die für das in der Novemberrevolution zusammengebrochene monarchische, militaristische und autoritäre System stand, in der Weimarer Republik wieder durch eine Flagge in den Farben Schwarz-Rot-Gold ersetzt (Art. 3 Satz 1 Weimarer Verfassung). Die Einführung der schwarz-rot-goldenen Flagge war von einem Flaggenstreit begleitet, der noch bis weit in die 1920er Jahre hinein andauerte und die Lager der Anhänger der parlamentarischen Republik von ihren rechtsgerichteten Gegnern trennte, während die extreme Linke und die USPD die rote Revolutionsfahne bevorzugten.
Die entscheidende Abstimmung über die Wahl der Nationalfarben fand am 3. Juli 1919 in der Weimarer Nationalversammlung statt. Dort ergab sich eine Stimmenmehrheit von 211 Stimmen für Schwarz-Rot-Gold bei 90 Gegenstimmen. Bei der Handelsflagge wurde ein Kompromiss geschlossen, indem einem schwarz-weiß-roten Grundtuch eine Gösch in den Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold beigegeben wurde (Art. 3 Satz 2 Weimarer Verfassung). Ein ähnlicher Kompromiss setzte sich im November 1920 auch für die noch stärker umstrittene, da für das Militär höchst symbolträchtige Reichskriegsflagge durch. In der Ersten Flaggenverordnung vom 31. Juli 1921 wurden weitere Flaggen festgelegt, wobei fünf schwarz-rot-goldene und fünf schwarz-weiß-rote Grundtücher besaßen. Diese komplizierte Regelung gefiel jedoch niemandem, jedes Lager betrachtete seine Farben als die wahren Farben Deutschlands.
Monarchisten und Gegenrevolutionäre betrachteten den Wechsel der Nationalfarben als Sinnbild für die von ihnen als illegitim begriffenen politischen Umwälzungen und verbanden die neuen Farben mit den Demütigungen des Kriegsausgangs. Neben den Militärs favorisierten anfänglich auch viele Nationalliberale eine Wiedereinführung der schwarz-weiß-roten Flagge, darunter 1921 auch Gustav Stresemann. Rechtsradikale Nationalisten und die Nationalsozialisten verspotteten die gültige Flagge als „Schwarz-Rot-Mostrich“ (Mostrich = Senf). Schwarz-Rot-Gold wurde in den folgenden Jahren des sehr emotional geführten Flaggenstreits zum wichtigsten Identifikationssymbol der von gemäßigten Kräften gestützten demokratischen Verfassung, während sich die alten kaiserlichen Farben vom ursprünglich rein monarchistischen Symbol immer stärker zum allgemeinen Erkennungszeichen der antirepublikanischen Rechten entwickelten. Dadurch erhielten beide Trikoloren eine politische Bedeutung, die sie vorher in dieser Ausprägung nicht besaßen. Ausdruck dieser Polarisierung waren die Auseinandersetzungen und Straßenkämpfe zwischen den unter unterschiedlichen Bannern antretenden politischen Kampfverbänden wie dem republikanischen Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, dem Rotfrontkämpferbund der KPD und dem rechtskonservativen Kriegsveteranenverband Stahlhelm, der 1920 Schwarz-Weiß-Rot als seine Bundesfarben angenommen hatte und nach der nationalsozialistischen Machtübernahme in der SA aufging.
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